Wochenbettbetreuung

In der Regel besuche ich Euch in den ersten zehn Lebenstagen des Kindes täglich. Ab dem zehnten Lebenstag stehen dir bis zur zwölften Lebenswoche 16 Leistungen zu (das können Hausbesuche oder telefonische Beratungen sein). Danach hast du Anspruch auf weitere acht Beratungen zu Ernährungsproblemen oder Stillschwierigkeiten. Bei Bedarf sind auf Verordnung eines Arztes weitere Besuche möglich.

Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte bitte ich, den Umfang der Leistungen mit der Krankenkasse abzustimmen.